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Vorläufige Insolvenzverwaltung für CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 19.12.2024

Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Leipzig um 10:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG angeordnet. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRA 18417 eingetragen und wird durch die GGp Verwaltungs GmbH als Komplementärin vertreten. Die Geschäftsführung obliegt Christoph Gröner und Ulf Graichen, beide mit Sitz in der Bismarckstraße 79, 10627 Berlin.


1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer bestellt. Dieser ist Partner der Kanzlei White & Case LLP in Leipzig (Hainstraße 8, 04109 Leipzig). Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt ab sofort die Überwachung der Unternehmensführung sowie die Sicherung und den Erhalt des Vermögens der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger.

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2. Einschränkungen für die Schuldnerin

Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme dient der Verhinderung unkontrollierter Vermögensabflüsse und stellt sicher, dass das Vermögen zugunsten der Insolvenzmasse geschützt bleibt.


3. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um die Insolvenzmasse zu sichern:

  • Besitznahme des Vermögens: Forderungen, Bankguthaben und andere Vermögenswerte der Schuldnerin dürfen eingezogen und auf ein neu einzurichtendes Sonderkonto überwiesen werden.
  • Betreten von Geschäftsräumen: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen (§ 22 Abs. 3 InsO).
  • Einholung von Auskünften: Er darf Informationen aus behördlichen Registern und von Dritten wie Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Finanzämtern, Sozialversicherungen sowie Steuerberatern und Notaren einholen, um die Vermögenslage der Schuldnerin zu prüfen.
  • Verfügung über Zahlungen: Drittschuldner der Schuldnerin dürfen keine Zahlungen mehr an die CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.

4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen

Das Gericht hat alle gegen die Schuldnerin laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, einstweilen eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.


Rechtsbehelfsbelehrung

Beteiligte des Verfahrens können gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch eingereicht werden. Elektronische Rechtsbehelfe müssen den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Detaillierte Informationen hierzu sind auf den Justizportalen abrufbar.


Hintergrund und Bedeutung

Die CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen aus der Immobilienbranche und ein Teil des Netzwerks der CG Gruppe. Der Insolvenzantrag deutet auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin, deren Ursachen und Ausmaß nun vom vorläufigen Insolvenzverwalter analysiert werden.

Im nächsten Schritt wird geprüft, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen – entweder in Form einer Sanierung oder einer Abwicklung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu dem Gericht in den kommenden Wochen Bericht erstatten.

Amtsgericht Leipzig
Insolvenzgericht

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