Die Anlegergemeinschaft Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat angekündigt, den Sanierungsplan für den angeschlagenen Batteriehersteller Varta vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten zu wollen. Der Grund: Der Plan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor, was faktisch bedeutet, dass freie Aktionäre ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren würden.
Hintergrund des Sanierungsplans
Die Sanierung von Varta erfolgt im Rahmen des sogenannten Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Dieses Gesetz bietet Krisenunternehmen die Möglichkeit, eine Insolvenz zu vermeiden, indem sie einen Sanierungsplan unter gerichtlicher Aufsicht umsetzen. Dabei können auch einschneidende Maßnahmen wie Kapitalherabsetzungen vorgenommen werden, um das Unternehmen finanziell zu stabilisieren.
Die geplante Herabsetzung des Grundkapitals auf null ist jedoch ein drastischer Schritt, der freie Aktionäre besonders hart trifft. Nach der Kapitalherabsetzung soll durch eine anschließende Kapitalerhöhung neues Eigenkapital von Investoren eingebracht werden. Die bisherigen Aktionäre würden dabei nahezu vollständig enteignet.
Kritik der SdK
Bei der Vorstellung der Neuauflage des alljährlichen „Schwarzbuchs Börse“ übte die SdK scharfe Kritik an der geplanten Sanierung. Sie wirft dem Management und den Aufsichtsgremien von Varta vor, die Interessen der freien Aktionäre nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Der Schritt, das Grundkapital auf null zu setzen, sei unverhältnismäßig und ignoriere alternative Sanierungsansätze, die weniger belastend für die Anleger gewesen wären.
Die SdK sieht in der geplanten Maßnahme zudem einen gefährlichen Präzedenzfall, der weitreichende Konsequenzen für die Rechte von Aktionären in Deutschland haben könnte. „Der Schutz von Kleinanlegern muss Priorität haben. Es darf nicht sein, dass sie als erste die Zeche für das Missmanagement eines Unternehmens zahlen müssen“, so ein Sprecher der SdK.
Auswirkungen auf Varta und den Markt
Varta, einst ein Vorzeigeunternehmen im Bereich der Batterietechnologie, kämpft seit einiger Zeit mit finanziellen Schwierigkeiten, die auf eine Kombination aus gestiegenen Rohstoffpreisen, erhöhtem Wettbewerbsdruck und operativen Problemen zurückzuführen sind. Der Sanierungsplan ist ein Versuch, das Unternehmen vor dem Untergang zu bewahren.
Analysten warnen jedoch, dass der Verlust des Vertrauens von Anlegern nicht nur Varta, sondern auch andere Unternehmen in ähnlichen Situationen treffen könnte. „Solche Maßnahmen könnten dazu führen, dass private Anleger sich verstärkt von der Börse abwenden, wenn sie sich nicht ausreichend geschützt fühlen“, heißt es von Experten.
Forderungen und mögliche Konsequenzen
Die SdK fordert, dass die Sanierungsmaßnahmen überarbeitet werden und Alternativen geprüft werden, die die Interessen der freien Aktionäre stärker berücksichtigen. Sollte die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben, könnte dies nicht nur den Sanierungsplan von Varta verzögern, sondern auch die Anwendung des StaRUG grundlegend infrage stellen.
Der Ausgang dieses Falls wird von Anlegern, Unternehmen und Rechtsexperten genau beobachtet, da er als wegweisend für den Umgang mit Krisenunternehmen und den Schutz von Aktionärsrechten in Deutschland gelten könnte.