Aktenzeichen: 43 IN 733/24
Amtsgericht Bielefeld, Beschluss vom 20.12.2024
Am 20. Dezember 2024 um 11:34 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Mindener Str. 29, 32547 Bad Oeynhausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter der Nummer HRB 16982 eingetragen. Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist Herr Christopher Schöning.
Das Unternehmen ist auf den Erwerb, die Vermarktung und den Handel mit Immobilien, Grundstücken und Bauprojekten spezialisiert.
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Michels bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Paderwall 13, 33102 Paderborn hat. Herr Michels übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Adresse: Paderwall 13, 33102 Paderborn
- Telefon: –
- Telefax: –
- E-Mail: –
2. Einschränkungen für die Schuldnerin
Mit dem Beschluss des Gerichts unterliegt die CS Wohnbau UG strengen Einschränkungen:
- Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einschränkung von Zahlungen: Drittschuldner, wie Kunden oder Geschäftspartner, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind sämtliche Gelder an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu überweisen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
3. Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu stabilisieren und die Insolvenzmasse zu sichern. Dazu zählen insbesondere:
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen, wurden ausgesetzt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
4. Hintergrund und Bedeutung
Die CS Wohnbau UG ist ein Unternehmen der Immobilienbranche, das sich auf den Kauf, Verkauf und die Vermarktung von Grundstücken und Bauprojekten spezialisiert hat. Der Insolvenzantrag deutet darauf hin, dass das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, eine detaillierte Analyse der Vermögenslage vorzunehmen und zu klären, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen dem Gericht Bericht erstatten und eine Empfehlung aussprechen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll und welche Perspektiven – etwa eine Sanierung oder Abwicklung – bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss können Beteiligte binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bielefeld einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch einzureichen. Elektronische Rechtsbehelfe müssen den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden erste Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der CS Wohnbau UG zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Der weitere Verlauf des Verfahrens hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab, die in den nächsten Wochen erwartet werden.
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Insolvenzgericht