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Erweiterung der Befugnisse im Insolvenzverfahren der Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 141/24 (25)
Amtsgericht Marburg, Beschluss vom 20.12.2024

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH, ansässig in der Hubertusstraße 17, 35099 Burgwald, hat das Amtsgericht Marburg am 20. Dezember 2024 die Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin erweitert. Das Unternehmen, im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 6945 eingetragen, wird durch die beiden Geschäftsführerinnen Bartl-Fackiner und Tanja Guth vertreten.


1. Erweiterung der Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Bereits am 24. September 2024 wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet. Im Rahmen des Beschlusses vom 20. Dezember 2024 hat das Insolvenzgericht der vorläufigen Insolvenzverwalterin nun eine Einzelermächtigung erteilt, die ihr die Vornahme spezifischer Handlungen im Interesse der Insolvenzmasse erlaubt.

Mit der zusätzlichen Ermächtigung soll sichergestellt werden, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin ohne Verzögerungen ergreifen kann. Diese Handlungen könnten beispielsweise den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen, die Einziehung von Forderungen oder andere entscheidende wirtschaftliche Maßnahmen umfassen.


2. Bedeutung des Beschlusses

Die Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH betreibt eine Pflegeeinrichtung und ist ein wichtiger Anbieter von Seniorenbetreuungsleistungen in der Region. Die Erweiterung der Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin deutet darauf hin, dass die Insolvenzmasse besondere Maßnahmen erfordert, um Vermögenswerte zu sichern und den laufenden Betrieb der Pflegeeinrichtung, soweit möglich, zu gewährleisten.


3. Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss, der die Einzelermächtigungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin detailliert beschreibt, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Marburg eingesehen werden. Diese Regelung dient der Transparenz und ermöglicht es allen Verfahrensbeteiligten, sich über die genauen Inhalte zu informieren.


Ausblick

Das Amtsgericht Marburg hat mit dieser Entscheidung einen weiteren Schritt unternommen, um die Interessen der Gläubiger sowie der betroffenen Bewohner des Seniorenzentrums zu schützen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun mit erweiterten Befugnissen in der Lage sein, die notwendigen wirtschaftlichen und organisatorischen Schritte für das Unternehmen umzusetzen.

Ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird, hängt von den Ergebnissen der weiteren Prüfung ab. Die Erweiterung der Befugnisse zeigt jedoch, dass das Insolvenzgericht auf eine möglichst geregelte Verwaltung der Insolvenzmasse hinarbeitet.

Amtsgericht Marburg
Insolvenzgericht

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