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Antrag auf Insolvenz: Erste Maßnahmen zur Vermögenssicherung der AlphaMove – Klawitter GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 580 IN 928/24
Amtsgericht Schwerin, Beschluss vom 19.12.2024

Am 19. Dezember 2024 hat das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Schwerin erste Maßnahmen im Verfahren zur beantragten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AlphaMove – Klawitter GmbH erlassen. Das Unternehmen mit Sitz in der Grevesmühlener Straße 26 in Schwerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Olessya Liz aus Hamburg, hatte zuvor einen entsprechenden Antrag eingereicht. Nachfolgend sind die wesentlichen Punkte des Beschlusses und die damit verbundenen rechtlichen Maßnahmen zusammengefasst.


1. Schutz des Vermögens der Schuldnerin

Das Gericht untersagte mit sofortiger Wirkung alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst ausgesetzt. Ziel dieser Regelung ist es, das bestehende Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine unkontrollierte Aushöhlung der Masse zu verhindern (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Franz mit Sitz in der Münzstraße 14 in Schwerin bestellt. Herr Franz wird die Geschäftsaktivitäten der AlphaMove – Klawitter GmbH überwachen, das Vermögen sichern und prüfen, ob die finanziellen Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Besondere Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters umfassen:

  • Sicherung und Erhalt des Vermögens: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Kontenverwaltung und Forderungseinzug: Die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Gelder einzuziehen und Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen.

3. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin

Drittschuldner, also Geschäftspartner oder andere Schuldner der AlphaMove – Klawitter GmbH, wurden angewiesen, keinerlei Zahlungen mehr an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Damit wird verhindert, dass Gelder unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse geschmälert wird.


4. Prüfung der Fortführungsperspektiven

Ein weiterer Auftrag an den vorläufigen Insolvenzverwalter ist die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hat. Diese Einschätzung ist von zentraler Bedeutung für das weitere Vorgehen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Sanierungsmaßnahmen oder eine Liquidation des Unternehmens.


5. Elektronische Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung

Die Anordnung des Gerichts wurde im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht. Die Speicherung dieser Bekanntmachung erfolgt für die Dauer der Maßnahme, jedoch nicht länger als sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens.

Beteiligte können gegen den Beschluss binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schwerin einlegen. Die Einreichung kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift erfolgen, wobei spezielle Anforderungen an elektronische Dokumente zu beachten sind.


Hintergrund und Ausblick

Die AlphaMove – Klawitter GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 95288), sieht sich mit einer finanziellen Schieflage konfrontiert, die die Beantragung eines Insolvenzverfahrens notwendig machte. Durch die ergriffenen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass das Unternehmensvermögen geschützt und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung ermöglicht wird.

Die nächsten Schritte im Verfahren hängen maßgeblich von der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Eine positive Prognose könnte Chancen auf eine Restrukturierung eröffnen, während eine negative Einschätzung auf eine endgültige Abwicklung des Unternehmens hinauslaufen könnte.

Amtsgericht Schwerin
Insolvenzgericht

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