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Allgemeines Verfügungsverbot für die Medi Plus UG: Amtsgericht Wiesbaden ordnet Maßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medi Plus UG (haftungsbeschränkt) Intensivpflegedienst am 19. Dezember 2024 ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und unkontrollierte Verfügungen zu verhindern. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 427/24 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die Medi Plus UG, ein Intensivpflegedienst, hat ihren Sitz in der Alte Schmelze 19, 65201 Wiesbaden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 31209 eingetragen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Frau Anna Massey. Die wirtschaftliche Schieflage der Gesellschaft führte zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens.


Anordnung des Gerichts

Mit dem Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin verhängt.

Wesentliche Maßnahmen:

  1. Verfügungsverbot:
    Die Schuldnerin darf keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen.
  2. Leistungsanordnung an Schuldner der Schuldnerin:
    Die Schuldner der Medi Plus UG (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) sind aufgefordert, ihre Zahlungen und Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können, unter Berufung auf Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, die internationale Zuständigkeit des Gerichts anfechten.

  • Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
  • Fristbeginn: Mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben.


Einsichtnahme in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.


Fazit

Das Amtsgericht Wiesbaden hat mit der Verhängung eines allgemeinen Verfügungsverbots über die Medi Plus UG einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Insolvenzmasse und der Gläubigerinteressen eingeleitet. Die nächsten Schritte im Verfahren werden darüber entscheiden, ob eine endgültige Insolvenzeröffnung erfolgt oder alternative Lösungen zur Restrukturierung geprüft werden. Das Verfahren bleibt weiterhin unter dem Aktenzeichen 10 IN 427/24 registriert.

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