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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die A 7-Consulting Group GmbH: Amtsgericht Hanau ordnet Vermögensschutz an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hanau im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der A 7-Consulting Group GmbH mit Sitz in der Bahnhofstraße 29, 36381 Schlüchtern, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70 IN 575/24 geführt. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung im Interesse der Gläubiger zu gewährleisten.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die A 7-Consulting Group GmbH ist beim Amtsgericht Fulda unter der Handelsregisternummer HRB 2238 eingetragen. Das Unternehmen wird von Arnold Pfeifer, der ebenfalls in der Bahnhofstraße 29 in Schlüchtern ansässig ist, als Geschäftsführer vertreten. Der Insolvenzantrag wurde gestellt, um die finanziellen Schwierigkeiten der Gesellschaft zu bewältigen und die Insolvenzmasse zu sichern.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Jahn aus Hanau bestellt. Herr Jahn ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und übernimmt ab sofort die Verantwortung, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:


Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Um eine geordnete Insolvenzabwicklung zu gewährleisten und das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu bewahren und sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen werden.
  2. Überwachung der Vermögensverwaltung:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, Außenstände zu prüfen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung der Gläubigerinteressen erforderlich sind.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, die Gläubiger zu schützen, indem eine ordnungsgemäße Verwaltung der Vermögenswerte gewährleistet wird. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind oder andere Lösungswege für das Unternehmen in Frage kommen.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die A 7-Consulting Group GmbH hat das Amtsgericht Hanau einen ersten Schritt unternommen, um die finanzielle Lage des Unternehmens zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Rechtsanwalt Alexander Jahn wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und die Insolvenzmasse sichern. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder alternative Lösungen möglich sind.

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