Az.: 41 IN 101/24
Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Osnabrück im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S & O – Bau GmbH einen richtungsweisenden Beschluss zur Sicherung des Unternehmensvermögens gefasst. Die Schuldnerin, mit Sitz am Haverkamp 34, 49214 Bad Rothenfelde, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 212342 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Daniel Oestermeyer vertreten.
Unternehmenshintergrund
Die S & O – Bau GmbH ist ein regional tätiges Bauunternehmen mit Schwerpunkt auf Hoch- und Tiefbauleistungen. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung zeigt die wirtschaftlichen Herausforderungen, denen das Unternehmen gegenübersteht, und leitet eine Phase der Restrukturierung ein.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Gericht hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, um die Vermögenswerte zu schützen und geordnete Bedingungen für das Insolvenzverfahren zu schaffen. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Michels bestellt. Herr Michels ist in der Gesmolder Straße 55, 49084 Osnabrück ansässig und erreichbar unter der Telefonnummer 0541/5079 8235 oder per E-Mail an info@michels-inso.de.
Weisungen an Drittschuldner
Die Schuldner der S & O – Bau GmbH wurden angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Ziel ist es, die finanzielle Stabilität während des Verfahrens zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin sowie Gläubiger haben das Recht, gegen die Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder nach zwei Tagen ab der Veröffentlichung in den öffentlichen Bekanntmachungen.
Die Beschwerde kann schriftlich bei dem Amtsgericht Osnabrück in der Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück, eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist, dass die Beschwerde rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Datenschutzhinweise
Weitere Informationen zu Datenschutz und Rechten der Beteiligten sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Osnabrück unter https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de einsehbar. Auf Anfrage wird die Datenschutzerklärung auch postalisch zugestellt.
Zusammenfassung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen bedeutenden Schritt, um die finanzielle Situation der S & O – Bau GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Stephan Michels wird ein erfahrener Insolvenzverwalter den Prozess begleiten. Alle betroffenen Parteien sind aufgerufen, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Forderungen fristgerecht anzumelden.