Az.: 90 IN 116/24
Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Königstein im Taunus im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der HIBIKE GmbH, mit Sitz in Schießberg 7, 65719 Hofheim, einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 73169 eingetragen ist, wird von seinem Geschäftsführer Werner Ott vertreten.
Hintergrund und Unternehmensprofil
Die HIBIKE GmbH ist ein etabliertes Unternehmen im Bereich Fahrradhandel und Zubehör und hat über die Jahre eine bedeutende Marktposition erlangt. Die Eröffnung des Insolvenzantragsverfahrens zeigt jedoch, dass das Unternehmen vor wirtschaftlichen Herausforderungen steht, die eine strukturelle Neuordnung erfordern.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum Schutz der Vermögenswerte und zur Sicherung der Gläubigerinteressen hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Verfügungen über das Vermögen der HIBIKE GmbH sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme umfasst auch Weisungen zur Verwaltung der Bankguthaben und die Einziehung von Forderungen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Walter bestellt, der in der Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, ansässig ist. Herr Walter ist telefonisch unter 069/959110 0 und per E-Mail unter mail@hgw.de erreichbar.
Anweisungen an Drittschuldner
Die Schuldner der HIBIKE GmbH sind angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Regelung dient der Sicherstellung einer geordneten Verwaltung der finanziellen Mittel während des Verfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung können sowohl die HIBIKE GmbH als auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses beziehungsweise zwei Tage nach öffentlicher Bekanntmachung.
Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch wird eine Begründung der Beschwerde empfohlen.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Lage der HIBIKE GmbH zu stabilisieren und eine Lösung für die Zukunft des Unternehmens zu entwickeln. Der erfahrene Insolvenzverwalter Markus Walter wird die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und Maßnahmen zur Wahrung der Gläubigerinteressen erarbeiten. Alle Beteiligten werden aufgefordert, ihre Forderungen fristgerecht anzumelden und die Anweisungen des Gerichts zu beachten.