Das Amtsgericht Lüneburg hat am 18. Dezember 2024 um 14:30 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Planen im Bauwesen UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte und die Wahrung der Gläubigerinteressen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 56 IN 63/24 geführt.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Planen im Bauwesen UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in der Schloßstraße 71, 21271 Hanstedt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 202072 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Eckehardt Scheibler, der das Unternehmen vertritt.
Das Unternehmen hat einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen gestellt, da die finanziellen Schwierigkeiten eine ordnungsgemäße Fortführung des Geschäftsbetriebs offenbar unmöglich machten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch aus Hamburg bestellt. Rechtsanwalt Sämisch wird die Vermögenswerte der Schuldnerin sichern, deren wirtschaftliche Lage prüfen und Maßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen einleiten.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Rechtsanwalt Henning Sämisch
- Kanzlei: SHNF
- Adresse: Weidestraße 134, 22083 Hamburg
- Telefon: 040/650390
- Fax: 040/65039199
- E-Mail: Saemisch@shnf.de
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
Das Amtsgericht hat folgende Maßnahmen erlassen, um die Insolvenzmasse zu schützen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Leistungen durch Drittschuldner:
Die Schuldner der Planen im Bauwesen UG (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) dürfen Zahlungen und Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). - Verwaltung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin zu überwachen und dafür zu sorgen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
- Zuständiges Gericht: Amtsgericht Lüneburg, Insolvenzgericht, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg
- Fristbeginn: Mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.
Fazit
Das Amtsgericht Lüneburg hat mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Planen im Bauwesen UG (haftungsbeschränkt) einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und zum Schutz der Gläubigerinteressen unternommen. Rechtsanwalt Henning Sämisch wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung eines möglichen Insolvenzverfahrens einleiten. Das Verfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen 56 IN 63/24 geführt.