Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 19. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der GBS Baulogistik GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz der Insolvenzmasse und die Überprüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 1592/24 G-82 geführt.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die GBS Baulogistik GmbH, mit Sitz in der Am Dorfgarten 42, 60435 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 125789 eingetragen. Als Liquidator des Unternehmens agiert Laid Benghenni, der das Unternehmen in der laufenden Abwicklung vertritt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft führten zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Michael Stiller aus Rodgau bestellt. Herr Stiller übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern, Gläubigerinteressen zu schützen und die finanzielle Situation der Schuldnerin zu prüfen.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Name: Dipl. Wi.-Jurist (FH) Michael Stiller
- Adresse: Niederwiesenring 24, 63110 Rodgau
- Telefon: 06106 / 77 35 64 4
- Fax: 06106 / 77 35 64 3
- E-Mail: m-stiller@gmx.de
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger hat das Amtsgericht Frankfurt am Main folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. - Übernahme der Vermögensverwaltung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten. - Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
Der Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation der Schuldnerin analysieren und feststellen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die angeordnete Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der GBS Baulogistik GmbH erhalten bleiben und eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens erfolgt. Die Interessen der Gläubiger stehen dabei im Vordergrund.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main wichtige Schritte unternommen, um die Vermögenswerte der GBS Baulogistik GmbH zu sichern und die finanzielle Lage des Unternehmens zu klären. Dipl. Wirtschaftsjurist Michael Stiller wird als vorläufiger Insolvenzverwalter die weiteren Maßnahmen koordinieren. Das Verfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen 810 IN 1592/24 G-82 geführt.