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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CG Klingenstraße GmbH & Co. KG: Amtsgericht Leipzig trifft Entscheidung zum Vermögensschutz
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CG Klingenstraße GmbH & Co. KG: Amtsgericht Leipzig trifft Entscheidung zum Vermögensschutz

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Leipzig hat am 19. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der CG Klingenstraße GmbH & Co. KG mit Sitz in der Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig weitreichende Maßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 405 IN 1967/24 geführt. Ziel der vorläufigen Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die CG Klingenstraße GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Leipzig unter der Handelsregisternummer HRA 18811 eingetragen. Die Gesellschaft wird durch ihre Komplementärin, die GGp Verwaltungs GmbH, vertreten. Die Geschäftsführung liegt bei Christoph Gröner und Ulf Graichen.

Angesichts finanzieller Schwierigkeiten wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Abwicklung vorzubereiten.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus der Kanzlei White & Case LLP bestellt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Insolvenzrecht übernimmt er die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
  • Adresse: Hainstraße 8, 04109 Leipzig
  • Telefon: 0341 9625450
  • E-Mail: insoleipzig@whitecase.com

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Das Amtsgericht Leipzig hat die folgenden Maßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das gesamte vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, einschließlich der Einziehung von Forderungen und Bankguthaben. Diese Gelder sind auf ein von ihm einzurichtendes Sonderkonto zu überführen.
  3. Überwachung der Geschäftstätigkeit:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und sicherzustellen, dass das Vermögen der Schuldnerin erhalten bleibt.
  4. Zugang und Einsicht:
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen und Register zu nehmen.
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden, soweit sie bewegliche Vermögenswerte betreffen, vorläufig eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Ausgenommen hiervon sind Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Schuldnerin oder andere betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde einlegen. Zuständig ist das Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Amtsgericht Leipzig entscheidende Maßnahmen, um die Vermögenswerte der CG Klingenstraße GmbH & Co. KG zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen. Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und die Interessen der Gläubiger wahren. Die nächsten Schritte werden darüber entscheiden, ob eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt oder alternative Lösungen für die Schuldnerin möglich sind.

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