Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die blockframe GmbH: Amtsgericht Ludwigshafen sichert Gläubigerrechte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat am 18. Dezember 2024 um 8:00 Uhr weitreichende Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der blockframe GmbH angeordnet. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu schützen und die Insolvenzmasse der Schuldnerin, eines auf digitale Projekte spezialisierten Unternehmens mit Sitz in Grünstadt, zu sichern.

Hintergrund: Antrag der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

Das Verfahren wurde durch einen Antrag der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland initiiert, die am 26. September 2024 beim Amtsgericht Ludwigshafen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragte. Die Schuldnerin, die blockframe GmbH (HRB 66167, Amtsgericht Ludwigshafen), wird von Geschäftsführer Johannes Joseph Hagenburger vertreten, dessen Wohnsitz sich in Hettenleidelheim befindet. Bereits am 18. Oktober 2024 wurde der Antrag durch das Gericht zugelassen, und erste Sicherungsmaßnahmen wurden ergriffen.

Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit dem Beschluss vom 18. Dezember 2024 wurde der bisherige Sachverständige, Rechtsanwalt Thorsten Konrad aus Mannheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Konrad ist erfahren im Insolvenzrecht und wird die Verantwortung übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Transparenz in die finanziellen Verhältnisse der blockframe GmbH zu bringen.

Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:

  • Rechtsanwalt Thorsten Konrad
  • Adresse: Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim

Anordnungen des Gerichts

Um eine Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern, hat das Gericht mehrere einschneidende Maßnahmen beschlossen:

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung:
    Mit Wirkung ab dem 18. Dezember 2024, 8:00 Uhr, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der blockframe GmbH angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einzug von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie Sonderkonten einzurichten, um die Insolvenzmasse zu schützen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Anordnungen an Drittschuldner:
    Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die blockframe GmbH zu leisten. Sie dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  5. Zugang und Nachforschungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Geschäftsbücher sowie Unterlagen einzusehen. Diese Maßnahmen sollen der Aufklärung der Vermögensverhältnisse und der Sicherung der Insolvenzmasse dienen (§§ 22, 97 InsO).
  6. Meldung von Grundbesitz:
    Sollte die blockframe GmbH über Grundbesitz verfügen, ist dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen, damit entsprechende Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch eingetragen werden können.

Hintergrund der Entscheidung

Das Gericht stützt seine Maßnahmen auf Erkenntnisse aus einer Anhörung vom 17. Dezember 2024. Der laufende Geschäftsbetrieb der blockframe GmbH, bestehende Auslandskonten und die potenzielle Existenz digitaler Zahlungsmittel (z. B. Kryptowährungen) machen eine umfassende Sicherung des Vermögens erforderlich. Ziel ist es, Gläubiger vor möglichen nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage zu schützen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die blockframe GmbH sowie andere betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung. Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen (§ 130a ZPO) beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingereicht werden.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verfolgt das Amtsgericht Ludwigshafen das Ziel, die Insolvenzmasse der blockframe GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen. Die umfangreichen Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters gewährleisten Transparenz und Schutz für die Gläubiger, während die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin aufgeklärt werden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die AGL Architektengemeinschaft GmbH angeordnet: Amtsgericht Wuppertal greift ein

Next Post

Datenverbrauch in Deutschland steigt kräftig: Mobiles Surfen auf Rekordniveau