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Schreiber & Tholen Medizintechnik GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Stade hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schreiber & Tholen Medizintechnik GmbH mit Sitz am Goetheplatz 2, 21680 Stade, entscheidende Schritte eingeleitet. Mit dem Aktenzeichen 73 IN 101/24 wurde am 17. Dezember 2024 um 10:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 100605, wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer, Herrn Henning Baum, wohnhaft in der Moltkestraße 19, 69120 Heidelberg, vertreten. Das Unternehmen, spezialisiert auf den Bereich Medizintechnik, steht nun unter strenger Kontrolle, um Gläubigerinteressen zu sichern und die wirtschaftliche Situation zu klären.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm mit Kanzleisitz in Hamburg (Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg) bestellt. Rechtsanwalt Dr. Böhm ist unter der Telefonnummer 040-650 52 59-0 oder per E-Mail unter mail2@muenzel-boehm.de erreichbar.

Wichtige Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsmacht: Die Schreiber & Tholen Medizintechnik GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass weitere Vermögenswerte des Unternehmens geschmälert werden.
  • Drittschuldneranordnung: Die Schuldner der Antragstellerin wurden dazu aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Diese Transparenz ermöglicht es betroffenen Gläubigern, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Entscheidung des Gerichts steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Auch Gläubiger können die sofortige Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten möchten. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Stade (Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade) eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Begründung der Beschwerde sind erforderlich.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Stade den ersten Schritt unternommen, um die finanzielle Lage der Schreiber & Tholen Medizintechnik GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird entscheidend sein, ob und wie das Unternehmen eine mögliche Neuaufstellung erreichen kann.

Aktenzeichen: 73 IN 101/24
Gericht: Amtsgericht Stade
Datum: 17. Dezember 2024

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