Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Ehrentraut Personalservice GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 96327, hat das Amtsgericht Hamburg mit dem Aktenzeichen 67b IN 277/24 am 17. Dezember 2024 um 12:32 Uhr einschneidende Maßnahmen angeordnet.
Die Ehrentraut Personalservice GmbH, mit Sitz in der Frankenstraße 3, 20097 Hamburg, ist auf Personalmanagement spezialisiert. Ihr Geschäftszweig umfasst die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vermittlung von Arbeitskräften. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer, Herrn Werner Ehrentraut. Angesichts der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wurde durch das Gericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, um die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu ordnen und zu sichern.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, bestellt. Dieser übernimmt ab sofort die Kontrolle über wesentliche Vermögensangelegenheiten des Unternehmens. Verfügungen der Schuldnerin – also der Ehrentraut Personalservice GmbH – über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Zudem wurden den Schuldnern der Schuldnerin, den sogenannten Drittschuldnern, gerichtliche Anordnungen auferlegt: Es ist ihnen untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist stattdessen dazu befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig sind Drittschuldner dazu verpflichtet, sich strikt an die gerichtlichen Vorgaben zu halten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein weiterer Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte besteht in der Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen, gegen die Schuldnerin. Bereits eingeleitete Maßnahmen dieser Art werden vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesen Maßnahmen ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Ehrentraut Personalservice GmbH getan. Das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren wird über die Zukunft des Unternehmens entscheiden. Für die zahlreichen Arbeitnehmer und die Geschäftspartner der GmbH bleibt nun abzuwarten, wie sich das Verfahren entwickelt.
Aktenzeichen: 67b IN 277/24
Gericht: Amtsgericht Hamburg
Datum: 17. Dezember 2024