Aktenzeichen: 58 IN 822/24
Das Amtsgericht Freiburg hat am 17. Dezember 2024, um 09:50 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Zimmerei Andreas Wunderle GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte beschlossen. Die Schuldnerin, ansässig in Im Niederdorf 8, 79853 Lenzkirch, ist im Handelsregister unter HRB 715318 beim Amtsgericht Freiburg eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer vertreten.
Die Zimmerei Andreas Wunderle GmbH, bekannt für handwerkliche Arbeiten im Holzbau, steht aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten vor der Herausforderung, eine geordnete Lösung für den Fortbestand des Unternehmens zu finden.
Rechtsanwalt Thorben Schmidt als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorben Schmidt, Kanzlei Klenkenreute 7, 78166 Donaueschingen, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, den laufenden Betrieb zu überwachen und die wirtschaftliche Lage eingehend zu prüfen.
Gerichtliche Anordnungen zur Stabilisierung
Das Gericht hat im Zuge des vorläufigen Insolvenzverfahrens folgende Maßnahmen erlassen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsstopp für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Zimmerei Andreas Wunderle GmbH ist es untersagt, Forderungen oder Außenstände direkt an die Schuldnerin zu begleichen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einzug von Forderungen und Bankguthaben:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Sperrung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle laufenden Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder vorläufig eingestellt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Prüfung der Betriebsfortführung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Fortführung des Betriebs gegeben sind oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.
Bedeutung für das Unternehmen und die Region
Die Zimmerei Andreas Wunderle GmbH ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil des regionalen Handwerks. Der Betrieb, der traditionelles Zimmererhandwerk mit moderner Bauweise verbindet, steht nun vor der Herausforderung, durch den vorläufigen Insolvenzverwalter stabilisiert zu werden.
Appell an Gläubiger und Geschäftspartner
Gläubiger und Geschäftspartner sind aufgefordert, alle Forderungen und Zahlungsangelegenheiten ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine bestmögliche Lösung zu erarbeiten.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob die Zimmerei Andreas Wunderle GmbH durch eine Sanierung erhalten werden kann oder ob andere Wege notwendig sind, um die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird hierzu eine umfassende Prüfung durchführen und entsprechende Schritte einleiten.
Amtsgericht Freiburg, 17. Dezember 2024