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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Sun Jet Services Verwaltungs GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 70 IN 320/24

Am 16. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hanau im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Sun Jet Services Verwaltungs GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Ohmstraße 5c, 63477 Maintal, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 99507 eingetragen und wird von Herrn Mario Abad, wohnhaft in der Lilienstraße 6, 63322 Rödermark, als Geschäftsführer vertreten.

Hintergrund

Die Sun Jet Services Verwaltungs GmbH sieht sich mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die eine Klärung ihrer finanziellen Situation erforderlich machen. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.

Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Damit verbunden ist eine Beschränkung der Verfügungsbefugnisse der Sun Jet Services Verwaltungs GmbH: Alle Verfügungen über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der Erhaltung der Vermögenswerte.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Jahn bestellt. Herr Jahn ist in der Kanzlei an der Adresse Sandeldamm 24a, 63450 Hanau, ansässig und erreichbar unter der Telefonnummer 06181 916460 sowie per E-Mail an Verwaltung@jahninso.de. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, das Vermögen zu sichern und Maßnahmen zur weiteren Vorgehensweise vorzubereiten.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die finanziellen Verhältnisse der Sun Jet Services Verwaltungs GmbH zu klären. Rechtsanwalt Alexander Jahn wird die Interessen der Gläubiger wahren und das Verfahren transparent gestalten. Betroffene Parteien, einschließlich Gläubiger und Geschäftspartner, werden aufgefordert, den Beschluss zu beachten und ihre Forderungen fristgerecht anzumelden.

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