Az.: 67g IN 278/24
Am 17. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der N L Construction UG (haftungsbeschränkt) wichtige Maßnahmen beschlossen, um das Unternehmensvermögen zu sichern. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Bullenkoppel 8, 22047 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164362 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Dumitru Disar vertreten.
Geschäftsfeld und Hintergrund
Die N L Construction UG (haftungsbeschränkt) ist auf die Errichtung von Rohbauten sowie schlüsselfertiges Bauen mit allen dazugehörigen Gewerken spezialisiert. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens deutet auf finanzielle Schwierigkeiten hin, die eine Neuordnung erforderlich machen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Wahrung der Interessen der Gläubiger und zur Sicherung der Vermögenswerte hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 InsO angeordnet. Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns, ansässig an der Trostbrücke 1, 20457 Hamburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Pieperjohanns ist zuständig für die Überwachung der finanziellen Aktivitäten der Schuldnerin und erreichbar unter der Adresse des Insolvenzverwalterbüros.
Einschränkungen und Weisungen
Im Zuge der Anordnung sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zusätzlich wurden die Drittschuldner der N L Construction UG angewiesen, keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Einstellung von Zwangsvollstreckungen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, wurden untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise zwei Tage nach öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll dazu dienen, die finanzielle Lage der N L Construction UG zu klären und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns steht ein erfahrener Verwalter zur Verfügung, der die Interessen aller Beteiligten im Blick hat. Gläubiger und andere Betroffene werden aufgefordert, ihre Ansprüche fristgerecht anzumelden und den Beschluss zu beachten.