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Vorläufige Insolvenzverwaltung für My House AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 67g IN 388/24

Am 17. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der My House AG einen bedeutenden Beschluss gefasst. Das Unternehmen, mit Sitz am Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 179376 eingetragen und wird von den Vorständen Herrn Thomas Walter Werner Münzel und Herrn Alexander Carsten Mathias Hupe vertreten.

Unternehmenshintergrund

Die My House AG ist im Bereich Immobiliengeschäfte tätig und betreibt umfassende Geschäfte, die mit Immobilien zusammenhängen. Das Insolvenzeröffnungsverfahren markiert eine kritische Phase für das Unternehmen, in der eine Restrukturierung oder geordnete Abwicklung geprüft wird.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubiger wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 InsO angeordnet. Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Ziel ist es, eine geordnete Verwaltung und Sicherung der Vermögenswerte zu gewährleisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Dankert bestellt, der unter der Anschrift Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, erreichbar ist. Herr Dankert ist autorisiert, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Weisungen an Drittschuldner

Drittschuldner der My House AG wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann durch die Beteiligten mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Insolvenzgericht, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder nach zwei Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung.

Zusammenfassung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Situation der My House AG zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Rechtsanwalt Oliver Dankert wird als erfahrener Insolvenzverwalter den Prozess begleiten, Vermögenswerte sichern und eine transparente Abwicklung gewährleisten. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und den Beschluss zu beachten.

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