Az.: 340 IN 429/24 (371)
Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Magdeburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der MDK Transportbegleitung UG (haftungsbeschränkt) einen entscheidenden Beschluss zur vorläufigen Sicherung des Unternehmensvermögens gefasst. Die Schuldnerin, mit Sitz in OT Eggenstedt, Am Teich 12, 39365 Wanzleben-Börde, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 33906 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Peter Daniel Keil vertreten.
Unternehmenshintergrund
Die MDK Transportbegleitung UG ist auf Schwertransportbegleitungen, Transporte und Zulassungsdienste spezialisiert. Die wirtschaftlichen Herausforderungen des Unternehmens haben zur Stellung eines Insolvenzantrags geführt, der die Basis für eine geordnete Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens schaffen soll.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Amtsgericht hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet, um die Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung zu gewährleisten. Verfügungen über Bankkonten, Kreditsicherheiten sowie sämtliche Vertrags- und Rechtsgeschäfte sind der Antragsgegnerin untersagt. Andere Verfügungen können nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam erfolgen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, ansässig in der Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, bestellt. Herr Rühmland ist erreichbar unter der Telefonnummer 0391/6286260 sowie per E-Mail an magdeburg@insolvenzverwaltungen.de.
Anweisungen an Drittschuldner
Die Schuldner der MDK Transportbegleitung UG wurden angewiesen, ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Vermögenswerte und der geordneten Abwicklung im Interesse der Gläubiger.
Rechtsmittel und Beschlusseinblick
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht – eingesehen werden. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Fristen Beschwerde einlegen.
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Lage der MDK Transportbegleitung UG zu klären und eine tragfähige Lösung für die Zukunft des Unternehmens zu erarbeiten. Mit der Bestellung von Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland wurde ein erfahrener Verwalter eingesetzt, der den Prozess professionell begleitet. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgerufen, ihre Forderungen rechtzeitig geltend zu machen und den Beschluss zu beachten.