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Vorläufige Insolvenzverwaltung für JR OP-TIMIERT OP-Consulting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 1098/24

Das Amtsgericht Augsburg hat am 18. Dezember 2024 einen wichtigen Beschluss zur Sicherung des Vermögens der JR OP-TIMIERT OP-Consulting GmbH gefasst. Das Verfahren wurde von der Schuldnerin selbst beantragt, um ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen zu eröffnen. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Prinzstraße 49, 86153 Augsburg, wird passiv durch die Gesellschafterin JR OPtimiert GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bjarne Makowka, repräsentiert.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Vermeidung nachteiliger Vermögensveränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. In diesem Zusammenhang wurde Rechtsanwalt Michael Verken, ansässig in der Pröllstraße 5, 86157 Augsburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Verken ist unter den Telefonnummern +49 (821) 252 72-0 und per E-Mail (augsburg@anchor.eu) erreichbar.

Beschränkung der Verfügungsbefugnis

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, alternativ mit deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist hierbei nicht zwingend erforderlich.

Elektronische Rechtsbehelfe müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Insbesondere wird auf die Nutzung sicherer Übermittlungswege und die Einhaltung der elektronischen Signaturanforderungen gemäß der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) verwiesen.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren der JR OP-TIMIERT OP-Consulting GmbH. Mit dieser Maßnahme soll das Vermögen der Schuldnerin geschützt und die Grundlage für eine transparente und faire Abwicklung geschaffen werden. Betroffene Gläubiger und sonstige Beteiligte werden aufgefordert, ihre Forderungen rechtzeitig geltend zu machen.

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