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Vorläufige Insolvenzverwaltung für IGF GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 221/24

Das Amtsgericht Straubing hat am 18. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der IGF GmbH angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Friedhofstraße 67b, 94315 Straubing, ist im Handelsregister unter HRB 12721 eingetragen. Nach dem Tod des Geschäftsführers Friedrich Mike Dieter am 19. Juni 2023 wird das Unternehmen durch den Nachlasspfleger Thomas Gollwitzer vertreten.

Hintergrund

Die IGF GmbH steht angesichts finanzieller Herausforderungen vor der Klärung ihrer wirtschaftlichen Zukunft. Der Insolvenzantrag wurde gestellt, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.

Beschluss des Gerichts

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin hat das Amtsgericht Straubing die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Dies umfasst folgende Maßnahmen:

  • Verfügungsverbot: Dem Nachlasspfleger wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich der Einziehung von Außenständen, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  • Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Wozniak bestellt, der in der Kumpfmühler Straße 30, 93051 Regensburg, ansässig ist. Dr. Wozniak ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 (941) 63091570 oder per E-Mail an d.wozniak@lintilia.de. Seine Aufgabe wird es sein, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anweisungen an Drittschuldner

Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an den Nachlasspfleger oder die Erben zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, um eine geordnete Verwaltung sicherzustellen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise nach zwei Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Straubing, Kolbstraße 11, 94315 Straubing, einzureichen oder zu Protokoll zu geben. Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss benennen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Zusammenfassung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die IGF GmbH markiert einen bedeutenden Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens. Der erfahrene Insolvenzverwalter Dr. Daniel Wozniak wird den Prozess leiten, die Vermögenswerte sichern und die Interessen der Gläubiger berücksichtigen. Alle Beteiligten sind aufgefordert, den Beschluss zu beachten und ihre Forderungen fristgerecht geltend zu machen.

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