Az.: 25 IN 50198/24
Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Kiel die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der IdeaChamp Innovation GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Schauenburgerstraße 116, 24118 Kiel, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 23409 KI eingetragen und wird von Dr. Gerrit Jochims als Geschäftsführer vertreten.
Hintergrund und Tätigkeitsfeld
Die IdeaChamp Innovation GmbH steht für innovative Lösungen und Dienstleistungen, hat jedoch aufgrund wirtschaftlicher Herausforderungen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Der Antrag zielt darauf ab, eine geordnete Restrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel sicherzustellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Helge Krüger, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, bestellt. Dr. Krüger ist telefonisch unter 0431 9086650 und per E-Mail unter info@insolvenz-kiel.de erreichbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären.
Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu verbessern.
Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dabei ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, oder die Einreichung muss über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen, wie beispielsweise über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Zusammenfassung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein bedeutender Schritt unternommen, um die Vermögenswerte der IdeaChamp Innovation GmbH zu sichern und die Grundlage für eine nachhaltige Lösung zu schaffen. Der erfahrene Insolvenzverwalter Dr. Helge Krüger wird den Prozess überwachen und die Interessen aller Beteiligten wahren. Gläubiger und andere Parteien sind aufgefordert, ihre Ansprüche rechtzeitig anzumelden und den Beschluss zu beachten.