Az.: 162 IN 308/24
Das Amtsgericht Essen hat am 18. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Epler G.m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Manderscheidtstraße 17, 45141 Essen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 3333 eingetragen. Vertreten wird die Schuldnerin durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Karl Epler Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, welche ebenfalls ihren Sitz an der Manderscheidtstraße 17 hat und von Herrn Marks Piepenbring als Geschäftsführer geführt wird.
Hintergrund und Tätigkeitsfeld
Die Epler G.m.b.H. & Co. KG ist ein traditionsreiches Unternehmen, dessen Tätigkeitsfeld sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt hat. Die wirtschaftlichen Herausforderungen des Unternehmens führten zur Stellung eines Insolvenzantrags, um eine geordnete Sanierung oder Abwicklung zu ermöglichen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens und im Interesse der Gläubiger wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 InsO angeordnet. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam erfolgen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt, die in der Kanzlei am Haumannplatz 4, 45130 Essen, ansässig ist. Frau Heier ist unter der Telefonnummer 0201/xxxxxxx und per E-Mail erreichbar. Ihre Aufgabe umfasst unter anderem die Überwachung der finanziellen Aktivitäten der Schuldnerin und die Sicherung der Vermögenswerte.
Anweisungen an Drittschuldner
Die Schuldner der Epler G.m.b.H. & Co. KG sind angewiesen, keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin dazu ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, das Unternehmen und sein Vermögen zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Frau Rechtsanwältin Frauke Heier wird als erfahrene Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Lage analysieren und notwendige Maßnahmen einleiten. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, ihre Forderungen rechtzeitig geltend zu machen und die Weisungen des Gerichts zu beachten.
Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer geordneten Abwicklung oder möglichen Restrukturierung des Unternehmens.