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Richard Bethge GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Vermögenssicherung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 642/24

Das Amtsgericht Pforzheim hat am 17. Dezember 2024, um 11:00 Uhr, im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Richard Bethge GmbH erste Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin, ansässig in der Karlstraße 11, 75228 Ispringen, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 501163 eingetragen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Wille ernannt, dessen Kanzlei sich in der Oberen Rodstraße 12, 75173 Pforzheim, befindet. Dr. Wille ist nun für die Überwachung des Unternehmens und den Schutz des schuldnerischen Vermögens verantwortlich.

Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens

Zur Vermeidung weiterer Vermögensverluste hat das Gericht umfassende Maßnahmen zur Kontrolle und Sicherung der Geschäftsaktivitäten angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Richard Bethge GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Kontrolle über finanzielle Transaktionen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Befugnis, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  3. Sperrung von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der Richard Bethge GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Sämtliche Forderungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Zwangsvollstreckung ausgesetzt:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits laufende Verfahren werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  5. Überprüfung der Vermögenslage:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird das Vermögen der Schuldnerin umfassend prüfen und feststellen, ob die finanzielle Situation ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Dr. Andreas Wille übernimmt die Verantwortung, die Vermögenswerte der Richard Bethge GmbH zu sichern und eine Bestandsaufnahme der finanziellen Lage vorzunehmen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Sanierung des Unternehmens in Betracht kommt oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.

Auswirkungen für Geschäftspartner und Gläubiger

Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um Forderungen oder Zahlungsangelegenheiten zu koordinieren. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind ab sofort untersagt.

Bedeutung für das Unternehmen

Die Richard Bethge GmbH, die seit Jahren am Markt etabliert ist, steht nun unter enger Aufsicht. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die vorhandenen Werte zu sichern und die Weichen für die Zukunft zu stellen – sei es durch eine erfolgreiche Sanierung oder eine geordnete Abwicklung.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Pforzheim Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung.

Amtsgericht Pforzheim, 17. Dezember 2024

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