Aktenzeichen: 92 IN 10060/24
Das Amtsgericht Neumünster hat am 17. Dezember 2024, um 12:45 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Nobiskrug Rohrbau GmbH einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 23383 eingetragen und wird von Geschäftsführer Dirk Mennewisch vertreten.
Die Nobiskrug Rohrbau GmbH, die sich in der Vergangenheit als wichtiger Akteur im industriellen Rohrbau etabliert hat, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die zur Beantragung des Insolvenzverfahrens führten.
Rechtsanwalt Hendrik Gittermann übernimmt vorläufige Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hendrik Gittermann bestellt, dessen Kanzlei sich am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, befindet. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern und zu überwachen sowie die wirtschaftliche Situation des Betriebs zu analysieren.
Gerichtliche Anordnungen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat zur Stabilisierung des Unternehmens und zur Vermeidung weiterer Verluste folgende Maßnahmen erlassen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Nobiskrug Rohrbau GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. - Vermögensschutz:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Kontrolle über das Unternehmensvermögen und ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. - Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
Den Schuldnern der Nobiskrug Rohrbau GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Zwangsvollstreckungsstopp:
Zwangsvollstreckungen sowie Arrest- und Sicherungsmaßnahmen werden untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.
Bedeutung für das Unternehmen
Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, das vorhandene Vermögen der Nobiskrug Rohrbau GmbH zu sichern und die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens realisierbar ist oder ob die Voraussetzungen für eine geordnete Abwicklung vorliegen.
Perspektive für Gläubiger und Partner
Für die Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dieser Schritt vorläufige Klarheit: Alle Zahlungs- und Forderungsangelegenheiten sind ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen. Jegliche Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden entscheidend darüber sein, ob die Nobiskrug Rohrbau GmbH durch Sanierungsmaßnahmen stabilisiert und langfristig fortgeführt werden kann oder ob ein anderer Weg eingeschlagen werden muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird hierzu eine umfassende Bestandsaufnahme vornehmen und entsprechende Empfehlungen aussprechen.
Amtsgericht Neumünster, 17. Dezember 2024