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FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
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FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 144/24

Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Schuldnerin, ansässig in der Theodor-Fetköter-Straße 2, 26441 Jever, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 204581 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Fellensiek Beteiligungs GmbH, deren Geschäftsführung Claudia Fellensiek und Torsten Fellensiek innehaben.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt. Seine Kanzlei befindet sich An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen. Dr. Kaufmann ist ab sofort für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin zuständig.

Gerichtliche Anordnungen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat zur Vermeidung weiterer finanzieller Nachteile folgende Maßnahmen erlassen:

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Jegliche eigenständigen Entscheidungen der Gesellschaft sind damit eingeschränkt.
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
    Den Schuldnern der FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  3. Einblick in den Beschluss:
    Der vollständige Beschluss ist für Interessierte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven einsehbar.

Nächste Schritte für Gläubiger und Beteiligte

Gläubiger des Unternehmens sowie Geschäftspartner müssen sich auf die neuen Anordnungen einstellen und Zahlungsverkehr sowie Forderungen in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter regeln. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchzuführen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin oder betroffene Gläubiger können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wilhelmshaven einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung oder die Zustellung beziehungsweise öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.

Bedeutung für das Unternehmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt, um das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen ermitteln, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung unvermeidbar wird.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 17. Dezember 2024

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