Für viele Anleger der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG dürfte das Weihnachtsfest 2024 alles andere als besinnlich sein. Statt Vorfreude auf die Feiertage, sorgt ein kürzlich zugestelltes Informationsschreiben des Unternehmens für Verunsicherung und Enttäuschung. Die Botschaft: Zins- und Rückzahlungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Situation ist ernst, und viele fragen sich, wie es weitergehen soll.
Der Zeitpunkt: Unglücklich, aber wohl unvermeidlich
Dass das Schreiben kurz vor Weihnachten verschickt wurde, trägt wenig zur Beruhigung der Anleger bei. Doch die DEGAG selbst betont, dass dies keine bewusste Entscheidung war, sondern durch die schwierigen Umstände notwendig wurde. Es zeigt einmal mehr, wie kritisch die Lage des Unternehmens ist und wie dringend Handlungsbedarf besteht.
Was Anleger jetzt tun können
- Weihnachten besinnlich begehen: So schwer es angesichts der Situation auch fällt, Anleger sollten die Feiertage nutzen, um durchzuatmen und die Geschehnisse in Ruhe zu überdenken.
- Fragen stellen: Nach den Feiertagen ist es sinnvoll, sich aktiv mit der Situation auseinanderzusetzen. Anleger können sowohl den Vertriebspartner als auch die DEGAG direkt kontaktieren, um Antworten auf offene Fragen zu erhalten. Allerdings sollte man keine konkreten Lösungen erwarten, sondern eher Erklärungen und weitere Details zur aktuellen Lage.
- Vorsicht vor vertriebsorientierten Interessengemeinschaften: Manche Vertriebspartner könnten versuchen, Anleger für sogenannte Interessengemeinschaften zu gewinnen, die aus vertrieblichen Eigeninteressen gesteuert werden. Anleger sollten hierbei skeptisch bleiben und sich bewusst machen, dass der Vertrieb in solchen Fällen möglicherweise eine eigene Agenda verfolgt.
- Rechtliche Prüfung der Beratung: Ein wichtiger Schritt ist die Prüfung des Beratungsprozesses. Anleger, die über einen Vertriebspartner investiert haben, sollten von einem spezialisierten Anwalt klären lassen, ob die Beratung ordnungsgemäß war. Fehler im Beratungsprozess könnten Schadensersatzansprüche begründen.
Die bittere Realität: Hohe Risiken und Nachrangigkeit
Viele Anleger fragen sich derzeit, ob sie mit einem Totalverlust rechnen müssen. Die Antwort lautet: Ja. Die Verträge mit der DEGAG basieren auf nachrangigen Forderungen. Das bedeutet, dass Anleger in der Gläubigerkette ganz hinten stehen. Erst wenn alle vorrangigen Gläubiger bedient wurden – darunter Banken und andere finanzierende Institutionen – können nachrangige Forderungen berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet dies oft, dass für Anleger nichts mehr übrig bleibt.
Forderungen an DEGAG stellen – aber keine Wunder erwarten
Zwar können Anleger ihre Fragen direkt an die DEGAG richten, doch sollte man sich bewusst sein, dass das Unternehmen keine Lösungen anbieten wird. Die Antworten werden sich voraussichtlich auf Erklärungen zur aktuellen Lage beschränken. Für Anleger, die auf eine Rückzahlung ihres Kapitals hoffen, wird das jedoch nicht ausreichen.
Ein schwieriger Weg – aber nicht ohne Handlungsmöglichkeiten
Trotz der ernüchternden Perspektiven gibt es für Anleger Ansätze, um aktiv zu werden:
- Rechtliche Beratung: Eine fundierte anwaltliche Prüfung der eigenen Situation ist essenziell. Anleger sollten prüfen lassen, ob Verträge oder Beratungen fehlerhaft waren und mögliche Ansprüche geltend machen.
- Kontaktaufnahme mit Experten: Für individuelle Fragen und Unterstützung stehen spezialisierte Anwälte auch zwischen den Feiertagen bereit. Dies kann ein erster Schritt sein, um den weiteren Umgang mit der Situation zu planen.
Fazit: Besonnen handeln und professionelle Hilfe suchen
Die Situation bei der DEGAG ist kritisch, und die Aussichten auf eine Rückzahlung sind minimal. Dennoch sollten Anleger die Hoffnung nicht aufgeben, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Dabei gilt es, mit Ruhe und Weitsicht zu handeln – und sich auf die Unterstützung von Experten zu verlassen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.