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Bauunternehmen Levermann GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 942/24

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 16. Dezember 2024, um 10:34 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Levermann GmbH, Neuer Garten 4, 32361 Preußisch Oldendorf, weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13021, ist auf Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau, den Handel mit Baustoffen aller Art sowie die Herstellung und den Vertrieb schlüsselfertiger Bauten spezialisiert. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Herrn Dennis Levermann.

Rechtsanwalt Frank Schorisch übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford, bestellt. Er hat die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und dessen finanzielle Lage zu prüfen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis

Die Verfügungsmacht der Schuldnerin über ihr Vermögen wurde erheblich eingeschränkt:

  • Verfügungen über Vermögenswerte der Bauunternehmen Levermann GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) wurde untersagt, weitere Zahlungen direkt an die GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt

Gleichzeitig untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Bauunternehmen Levermann GmbH, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ausblick

Für die Bauunternehmen Levermann GmbH steht nun eine entscheidende Phase bevor: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt oder in geordneter Weise abgewickelt werden muss. Das Ergebnis dieser Prüfung wird maßgeblich darüber entscheiden, wie es für das traditionsreiche Bauunternehmen und seine Geschäftspartner weitergeht.

Amtsgericht Bielefeld, 16. Dezember 2024

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