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Arundo GmbH & Co. KG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet – Vermögen unter Kontrolle

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 910/24

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 16. Dezember 2024, um 18:41 Uhr, wichtige Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Arundo GmbH & Co. KG angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Im Himmelreich 37, 32120 Hiddenhausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5084 eingetragen und wird vertreten durch die Arundo Verwaltungs GmbH (HRB 6684), deren Geschäftsführer Herr Thomas Busse ist.

Die Arundo GmbH & Co. KG, die bislang als ein verlässlicher Akteur in ihrem Geschäftsbereich galt, sieht sich nun mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die zur Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens führten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thore Voß bestellt, dessen Kanzlei in der Sperlichstraße 10, 48151 Münster, ansässig ist. Er übernimmt die Aufgabe, das Unternehmensvermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin eingehend zu prüfen.

Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zur Vermeidung weiterer Vermögensverluste hat das Amtsgericht Bielefeld folgende Schritte eingeleitet:

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Die Arundo GmbH & Co. KG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) ist es untersagt, an die Arundo GmbH & Co. KG direkt zu zahlen. Stattdessen müssen alle Forderungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden. Rechtsanwalt Voß ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, sofern nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.

Nächste Schritte und Ausblick

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt für die Arundo GmbH & Co. KG eine kritische Phase. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens genau analysieren, um festzustellen, ob eine Sanierung realisierbar ist oder ob das Unternehmen einer geordneten Abwicklung unterzogen werden muss.

Appell an Gläubiger und Geschäftspartner

Die Gläubiger und Geschäftspartner des Unternehmens sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß den Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu begleichen und Zahlungen ausschließlich an die benannte Kanzlei zu richten.

Für das Unternehmen, das bisher als wichtiger Teil der lokalen Wirtschaft galt, bedeutet dieser Schritt eine große Herausforderung – aber möglicherweise auch eine Chance für einen strukturierten Neuanfang.

Amtsgericht Bielefeld, 16. Dezember 2024

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