Aktenzeichen: IN 217/24
Das Amtsgericht Straubing hat am 17. Dezember 2024, um 11:00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WMK Beteiligungs GmbH angeordnet. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Graf Wolfgang, hat ihren Sitz in der Heerstraße 24, 94315 Straubing und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Straubing unter HRB 12355 eingetragen.
Hintergrund und Anordnung
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wurde der WMK Beteiligungs GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit ist es der Gesellschaft untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Dieses Verbot umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg. Dr. Dobmeier ist ab sofort für die Verwaltung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens zuständig.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
- Verfügungsbeschränkung:
Die WMK Beteiligungs GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies schließt sämtliche Vermögensgegenstände sowie Forderungen ein. - Einziehungsrechte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Befugnis, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. - Zahlungsstopp für Drittschuldner:
Den Schuldnern der WMK Beteiligungs GmbH ist es verboten, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung.
Ziel der vorläufigen Maßnahmen
Die gerichtliche Anordnung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Stabilisierung der finanziellen Lage des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens bestehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde beim Amtsgericht Straubing eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Ausblick
Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt eine entscheidende Phase für die WMK Beteiligungs GmbH. Die nächsten Wochen werden Klarheit darüber bringen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob alternative Maßnahmen erforderlich werden. Geschäftspartner und Gläubiger sind aufgefordert, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um ihre Ansprüche und Forderungen zu koordinieren.
Amtsgericht Straubing, 17. Dezember 2024