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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Medizinisches Versorgungszentrum AHK gGmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Aurich – Aktenzeichen: 9 IN 184/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) AHK gGmbH, mit Sitz in der Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, hat das Amtsgericht Aurich am 16. Dezember 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister Aurich unter HRB 200798 eingetragen ist, wird von Uwe Peters als Geschäftsführer vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, bestellt. Herr Gerbers ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421/178 99 80 sowie per E-Mail (bremen@jnp.de). Er wurde beauftragt, die finanziellen Angelegenheiten der MVZ AHK gGmbH zu sichern und zu verwalten.

Gerichtliche Anordnungen

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen des MVZ AHK über Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zahlungsanordnung für Drittschuldner: Gläubiger und Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Vermögensverwaltung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Vermögenswerte der Antragstellerin, einschließlich Bankguthaben und Forderungen, einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziele der Maßnahmen

Die gerichtlichen Maßnahmen dienen der Sicherung der Vermögenswerte der MVZ AHK gGmbH und sollen eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens vorbereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken, und welche Perspektiven für die Fortführung des Versorgungszentrums bestehen.

Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann von allen Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich eingesehen werden. Sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger haben das Recht, binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich einzureichen.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt für die MVZ AHK gGmbH. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine umfassende Bestandsaufnahme durchführen und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bewerten. Ziel ist es, eine Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen, sei es eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung. Gläubiger und andere Beteiligte werden gebeten, den Anweisungen des Gerichts Folge zu leisten und eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

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