Amtsgericht Limburg – Aktenzeichen: 9 IN 153/24
Das Amtsgericht Limburg hat am 16. Dezember 2024 um 14:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Löhnberger Grundbesitz GmbH, mit Sitz in der Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg unter HRB 4647 eingetragen ist, wird von der Kolmer + Fischer GmbH vertreten. Antragstellerin ist die Gemeinde Löhnberg.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, mit Kanzleisitz in der Frankfurter Straße 9, 65549 Limburg a. d. Lahn, bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 06431/409837 oder per E-Mail (info@lieser-rechtsanwaelte.de). Herr Lieser wurde beauftragt, die Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögensverwaltung der Schuldnerin zu überwachen.
Gerichtliche Anordnungen
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse erfolgen.
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle finanziellen Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, Vermögenswerte der Antragstellerin, einschließlich Bankguthaben und Forderungen, einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ziele der Maßnahmen
Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, die Vermögenswerte der Löhnberger Grundbesitz GmbH zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung der Geschäftstätigkeit oder eine geordnete Liquidation sinnvoll ist.
Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Limburg eingesehen werden. Die Antragstellerin sowie Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Limburg einzureichen.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt für die Löhnberger Grundbesitz GmbH dar. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der Gesellschaft analysieren und eine Empfehlung für die nächsten Schritte aussprechen. Beteiligte Gläubiger und andere Betroffene werden aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu beachten und mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.