Aktenzeichen: 92 IN 554/24
Das Amtsgericht Stralsund hat am 12. Dezember 2024, um 18:41 Uhr, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der S & K Consulting GmbH erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Zinnowitzer Straße 7, 17449 Mölschow, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 21850 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Philipp Burmeister vertreten.
Vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Uta Plischkaner aus Schwerin bestellt. Ihre Kanzlei ist in der Alexandrinenstraße 2, 19055 Schwerin ansässig. Sie übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt werden können.
Gerichtliche Maßnahmen zur Stabilisierung
Um die finanzielle Lage der Schuldnerin zu stabilisieren und weiteren Schaden abzuwenden, hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die S & K Consulting GmbH darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Den Schuldnern des Unternehmens wurde untersagt, Zahlungen direkt an die S & K Consulting GmbH zu leisten. Stattdessen müssen alle Forderungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin abgeführt werden. - Einrichtung von Sonderkonten:
Rechtsanwältin Uta Plischkaner ist berechtigt, Sonderkonten einzurichten und alle Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Kreditinstitute sind verpflichtet, der Insolvenzverwalterin umfassende Auskunft zu erteilen. - Sperrung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, wurden eingestellt – sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. - Einsicht und Kontrolle:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in alle Bücher und Unterlagen zu nehmen.
Bedeutung für das Unternehmen und Ausblick
Für die S & K Consulting GmbH beginnt nun eine kritische Phase. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die finanzielle Lage eingehend prüfen und entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es auf eine geordneten Abwicklung hinausläuft.
Die Gläubiger des Unternehmens sowie Geschäftspartner sind aufgefordert, den Weisungen der Insolvenzverwalterin Folge zu leisten und sämtliche Forderungen nur noch an die benannte Kanzlei zu richten.
Appell an Gläubiger
Die vorläufige Insolvenzverwaltung gibt dem Unternehmen Zeit, seine finanzielle Situation zu ordnen und mögliche Optionen zur Fortführung zu prüfen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Lösung gefunden werden kann, um die Geschäfte der S & K Consulting GmbH wieder auf Kurs zu bringen.
Amtsgericht Stralsund, 12. Dezember 2024