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Offizielle Mitteilung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein: Erlöschen der Zulassungen der Bendura Funds AG

geralt (CC0), Pixabay

Gamprin-Bendern, 16. Dezember 2024 – Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein gibt bekannt, dass die Bendura Funds AG, ansässig in der Schaaner Strasse 27, 9487 Gamprin-Bendern, mit Wirkung zum 13. Dezember 2024 freiwillig auf ihre Zulassungen verzichtet hat.

Konkret betrifft dieser Schritt die am 17. Oktober 2017 erteilte Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds gemäß AIFMG sowie die am 26. Juli 2021 erlangte Zulassung als Verwaltungsgesellschaft nach UCITSG. Diese Entscheidung wurde der FMA schriftlich mitgeteilt und rechtlich geprüft.

In Folge dieses Verzichts hat die FMA das Erlöschen der genannten Zulassungen festgestellt. Dies geschah gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Art. 50 Abs. 1 lit. a AIFMG sowie Art. 27 Abs. 1 lit. a UCITSG. Damit ist die Bendura Funds AG nicht länger befugt, Tätigkeiten im Sinne von Art. 29 AIFMG und Art. 14 UCITSG auszuüben.

Dieser Schritt markiert das Ende einer bemerkenswerten Phase in der Tätigkeit der Bendura Funds AG im Bereich der Fondsverwaltung. Die FMA unterstreicht, dass die Entscheidung im Einklang mit den geltenden regulatorischen Anforderungen erfolgte und der geordnete Rückzug der Bendura Funds AG aus diesen Geschäftsfeldern sichergestellt wurde.

Für weiterführende Informationen steht die FMA Liechtenstein zur Verfügung.

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