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Klinge Handels- und Service GmbH & Co. KG: Amtsgericht hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36z IN 6114/24

In dem Insolvenzverfahren über den Antrag der Klinge Handels- und Service GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin RK Verwaltungsgesellschaft mbH, welche durch den Geschäftsführer Ralf Karl Georg Klinge vertreten wird, mit Sitz in der Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig – als antragstellende Gläubigerin –,

gegenüber der Zitadellenweg 20 G Grundbesitz GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Norbert Danne, mit Sitz in der Kantstraße 41, 10625 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Register-Nr. HRB 220955 – als Schuldnerin –,

hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 16. Dezember 2024 die bisher gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Sicherungsmaßnahmen, die im Rahmen des Antrags zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin beschlossen wurden, hatten ursprünglich den Zweck, das bestehende Vermögen der Schuldnergesellschaft zu sichern und einer Verschlechterung der finanziellen Situation vorzubeugen. Durch die nun erfolgte Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfällt die bisherige Restriktion, wodurch die Schuldnerin in der Lage ist, ihre Geschäftsaktivitäten vorerst eigenverantwortlich fortzuführen.

Der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg gingen präzise Prüfungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen voraus. Die Frage der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt von dieser Aufhebung unberührt und wird im weiteren Verfahrensgang zu klären sein.

Mit dieser Verfügung endet die Geltung der bisherigen Maßnahmen, welche insbesondere eine Sicherung der Vermögenswerte beinhalteten. Gläubiger und Beteiligte werden weiterhin über den Fortgang des Verfahrens durch das Insolvenzgericht informiert.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht Berlin, den 16.12.2024

 

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