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Insolvenzverfahren: progusto Betriebsgesellschaft GmbH unter vorläufiger Kontrolle

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 2352/24

Am 16. Dezember 2024, um 10:41 Uhr, hat das Amtsgericht Mannheim zur Sicherung des Vermögens der progusto Betriebsgesellschaft GmbH, Nördliche Bergstraße 26, 69469 Weinheim, weitreichende Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Susanne Keller, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Registergericht HRB 725167 eingetragen. Der Beschluss markiert eine vorläufige Phase der Insolvenz und setzt klare Grenzen für die Handlungsfähigkeit der Schuldnerin.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim, bestellt. Dieser ist telefonisch unter 0621 / 30983980 sowie per Fax unter 0621 / 30983989 erreichbar. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und weitere finanzielle Schäden abzuwenden.

Gemäß der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Gleichzeitig wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse gehen in vollem Umfang auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Schutzmaßnahmen und Konsequenzen

Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorübergehend eingestellt.

Darüber hinaus:

  • Drittschuldnern der progusto Betriebsgesellschaft GmbH ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen dienen der ordnungsgemäßen Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse.
  • Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten unterhält, sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet.

Der Insolvenzverwalter erhält zudem die Befugnis, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, sämtliche benötigten Auskünfte zu erteilen und Dokumente auf Verlangen auszuhändigen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht sowohl der Schuldnerin als auch betroffenen Gläubigern das Recht zu, sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim, schriftlich oder zu Protokoll einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Fazit

Mit der Anordnung dieser Sicherungsmaßnahmen ist ein wichtiger Schritt zur Abklärung der finanziellen Lage der progusto Betriebsgesellschaft GmbH erfolgt. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Entscheidungen des vorläufigen Insolvenzverwalters werden maßgeblich sein für die nächsten Schritte – sei es die Sanierung oder die geordnete Abwicklung des Unternehmens.

Amtsgericht Mannheim, 16. Dezember 2024

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