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Insolvenzverfahren eingeleitet: Ehrentraut Personalservice GmbH unter vorläufiger Kontrolle

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 277/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 17. Dezember 2024, um 12:32 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ehrentraut Personalservice GmbH umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Frankenstraße 3, 20097 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 96327 eingetragen und wird von Geschäftsführer Werner Ehrentraut, wohnhaft in Hamburg, vertreten.

Die Gesellschaft, die sich auf Personalmanagement, Arbeitnehmerüberlassung und die Vermittlung von Arbeitskräften spezialisiert hat, steht nun vor einer ungewissen Zukunft.

Rechtsanwalt Marc-André Borchert als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt, der seine Kanzlei in der Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, führt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, den Geschäftsbetrieb zu überwachen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.

Gerichtliche Maßnahmen zur Stabilisierung

Um die vorhandenen Vermögenswerte zu schützen und den Ablauf des Verfahrens zu ordnen, hat das Gericht folgende Maßnahmen erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Ehrentraut Personalservice GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    Den Schuldnern des Unternehmens ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen alle Forderungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter abgeführt werden.
  3. Einzug von Forderungen und Bankguthaben:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen die Schuldnerin eingeleitet wurden – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte –, sind ab sofort untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Was bedeutet das für das Unternehmen?

Die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens markiert für die Ehrentraut Personalservice GmbH einen Wendepunkt. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage des Unternehmens genau prüfen und entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung des Betriebs erfolgen muss.

Ausblick und Bedeutung für Gläubiger

Gläubiger des Unternehmens sowie Geschäftspartner sind aufgefordert, alle Zahlungen und Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser Schritt dient der Sicherung der Vermögenswerte und der Vorbereitung einer möglichen Lösung für das Unternehmen.

Ob die Ehrentraut Personalservice GmbH in dieser schwierigen Phase eine Zukunftsperspektive findet, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung und den nächsten Entscheidungen des Insolvenzverwalters ab.

Amtsgericht Hamburg, 17. Dezember 2024

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