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Insolvenzverfahren eingeleitet: BLÄSER Gebäudeservice GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 414/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 17. Dezember 2024, um 12:57 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BLÄSER Gebäudeservice GmbH wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, ansässig im Oehleckerring 2, 22419 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 175360 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Patrick Bläser und Nadine Bluhm vertreten.

Die BLÄSER Gebäudeservice GmbH ist auf Gebäudereinigung und infrastrukturelle Dienstleistungen spezialisiert und handelt zusätzlich mit Reinigungsequipment sowie Verbrauchsmaterialien. Nun sieht sich das Unternehmen mit gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die zu einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt haben.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Kanzlei Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, ernannt. Seine zentrale Aufgabe ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und den Geschäftsbetrieb zu überwachen, um weitere Nachteile zu verhindern.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Zur Stabilisierung der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Amtsgericht Hamburg folgende Schritte angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die BLÄSER Gebäudeservice GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    Den Schuldnern des Unternehmens ist es untersagt, weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einzug von Forderungen und Bankguthaben:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ausblick und Bedeutung für das Unternehmen

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens steht die BLÄSER Gebäudeservice GmbH an einem entscheidenden Punkt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung des Geschäftsbetriebs notwendig wird.

Appell an Gläubiger und Geschäftspartner

Gläubiger und Geschäftspartner des Unternehmens werden aufgefordert, alle Forderungen und Zahlungsangelegenheiten ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen. Diese Maßnahme dient dazu, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen eine Perspektive für einen Neuanfang hat oder ob der Geschäftsbetrieb eingestellt werden muss.

Amtsgericht Hamburg, 17. Dezember 2024

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