Aktenzeichen: 67g IN 387/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 16. Dezember 2024, um 17:13 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH entscheidende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz am Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 186566 eingetragen und wird von Geschäftsführer Alexander Carsten Mathias Hupe vertreten.
Die MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH, deren Geschäftszweig die Betreuung von Vertriebspartnern für Kapitalanlagegesellschaften und Produktpartnern mit eigenen Vermittlungslizenzen umfasst, steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Dankert bestellt, dessen Kanzlei sich am Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, befindet. Seine Hauptaufgabe ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern, den aktuellen Status zu überprüfen und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Gerichtliche Anordnungen zur Sicherung des Vermögens
Um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und den Insolvenzprozess geordnet vorzubereiten, erließ das Gericht folgende Maßnahmen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Gesellschaft ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Einzug von Bankguthaben und Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Ausblick und nächste Schritte
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen hat das Gericht einen wichtigen Schritt eingeleitet, um die Vermögenswerte der MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Sanierung des Unternehmens in Betracht kommt oder eine geordnete Abwicklung notwendig ist.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Gläubiger und Geschäftspartner der MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH sind aufgerufen, alle Zahlungsanweisungen strikt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Weitere Informationen zur Forderungsanmeldung und zum Fortgang des Verfahrens werden voraussichtlich in Kürze bekannt gegeben.
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob es für die MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH eine Perspektive für einen Neustart gibt oder ob der Betrieb endgültig eingestellt werden muss.
Amtsgericht Hamburg, 16. Dezember 2024