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Immobiliengesellschaft Düsseldorf Heyestraße GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Kleve – Aktenzeichen: 43 IN 68/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Immobiliengesellschaft Düsseldorf Heyestraße GmbH, mit Sitz in der Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, hat das Amtsgericht Kleve am 16. Dezember 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister Kleve unter HRB 11960 eingetragen ist, wird von Hermann Tecklenburg, wohnhaft an derselben Adresse, als Geschäftsführer vertreten.

Geschäftstätigkeit des Unternehmens

Die Immobiliengesellschaft Düsseldorf Heyestraße GmbH ist auf die Immobilien- und Projektentwicklung spezialisiert. Dies umfasst insbesondere die Planung und Konzeption von Bau- und Immobilienprojekten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Markus Kier, mit Kanzleisitz in der Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt. Dr. Kier ist zuständig für die Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte des Unternehmens.

Gerichtliche Anordnungen

Das Amtsgericht Kleve hat im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) mehrere Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Immobiliengesellschaft Düsseldorf Heyestraße GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dies gewährleistet die Kontrolle über die finanziellen Ressourcen des Unternehmens.

Ziele der Anordnung

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Immobiliengesellschaft Düsseldorf Heyestraße GmbH geschützt bleiben und eine transparente und geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorbereitet werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung der Geschäftstätigkeit oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie Gläubiger haben das Recht, binnen zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Kleve einzureichen. Die Fristen und genauen Vorgaben sind im Beschluss geregelt.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann von Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve eingesehen werden. Gläubiger und andere Interessierte werden gebeten, sich über die weiteren Schritte zu informieren.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen bedeutenden Schritt für die Zukunft der Immobiliengesellschaft Düsseldorf Heyestraße GmbH dar. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation des Unternehmens analysieren und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aussprechen. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu beachten und eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

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