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BaFin warnt vor nicht zugelassenen Finanzdienstleistungen auf zinsbund.de

geralt / Pixabay

Die **Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)** hebt eine ernste Warnung hervor gegenüber den zweifelhaften Offerten auf der Webseite **zinsbund.de**. Es herrscht der Verdacht, dass die dahinterstehenden, unbekannten Betreiber sich unrechtmäßigerweise in das Geschäft mit **Bankdienstleistungen und finanziellen Dienstleistungen** einmischen, insbesondere im Bereich von **Tages- und Festgeldkonten**.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angebote in **keinerlei Verbindung** zur Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH stehen. Offenbar wird die Identität dieses Unternehmens unrechtmäßig auf **zinsbund.de** verwendet, ohne jegliche Verbindung zur echten Firma.

Notwendige Erlaubnis für Finanzmarktaktivitäten

In der Bundesrepublik Deutschland ist es ausschließlich denjenigen gestattet, Bank- und Finanzdienstleistungen einschließlich Wertpapierhandel anzubieten, die eine offizielle **Genehmigung von der BaFin** innehaben. Firmen, die ohne eine solche Lizenz operieren, bewegen sich im Bereich der **Illegalität**. Über die **Datenbank der BaFin** können Verbraucher überprüfen, ob ein Finanzdienstleister entsprechend lizenziert ist.

Die Grundlage dieser Warnung bildet der **§ 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG)**.

Hinweise für Anleger: Vorsicht bei Online-Investitionen

**BaFin**, **Bundeskriminalamt (BKA)** und die **Landeskriminalämter** raten Anlegern zur maximalen Vorsicht, wenn sie in Betracht ziehen, Geldanlagen über das Internet zu tätigen. Eine gründliche Überprüfung der Angebote und der dahinterstehenden Anbieter ist oft unerlässlich. Besonderes Augenmerk sollte auf unrealistisch hoch erscheinende Renditeversprechen gerichtet werden, um mögliche **Betrugsversuche** zu entlarven und finanzielle Verluste zu verhindern.

Sollten bei Verbrauchern Bedenken hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines Finanzanbieters aufkommen, wird empfohlen, unter keinen Umständen Zahlungen zu leisten und sich stattdessen an die entsprechenden Aufsichtsorgane zu wenden.

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