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FPM Solar delta GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Wilhelmshaven – Aktenzeichen: 10 IN 140/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Solar delta GmbH & Co. KG, ansässig in der Theodor-Fetköter-Straße 2, 26441 Jever, hat das Amtsgericht Wilhelmshaven am 16. Dezember 2024 um 11:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 204584 eingetragen ist, wird durch die Fellensiek Beteiligungs GmbH, 26441 Jever, als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Christian Kaufmann bestellt, tätig bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen. Dr. Kaufmann ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421/835008-0 oder per E-Mail (bremen@pluta.net). Seine Aufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu sichern und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat folgende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und das Vermögen der Antragstellerin zu erhalten:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  2. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Antragstellerin zu leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Kontrolle über die finanziellen Ressourcen der Antragstellerin sicherzustellen.

Ziele der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung der Geschäftstätigkeit möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie Gläubiger haben das Recht, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven einzureichen. Genauere Hinweise zur Einreichung und zu den Fristberechnungen sind im Beschluss aufgeführt.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven eingesehen werden. Beteiligte Gläubiger und andere Interessierte werden gebeten, sich über die nächsten Schritte zu informieren.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO sind auf der Website des Amtsgerichts Wilhelmshaven verfügbar. Auf Anfrage kann die Datenschutzerklärung auch in Papierform bereitgestellt werden.

Ausblick

Die eingeleiteten Maßnahmen markieren einen entscheidenden Wendepunkt für die FPM Solar delta GmbH & Co. KG. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens analysieren und eine Empfehlung für die nächsten Schritte aussprechen. Beteiligte und Gläubiger werden aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu befolgen und mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

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