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FPM Energietechnik GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Wilhelmshaven – Aktenzeichen: 10 IN 142/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG, ansässig in der Theodor-Fetköter-Straße 2, 26441 Jever, hat das Amtsgericht Wilhelmshaven am 16. Dezember 2024 um 11:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 204580 eingetragen ist, wird durch die Fellensiek Beteiligungs GmbH, ebenfalls ansässig in Jever, als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Christian Kaufmann bestellt, der bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH tätig ist. Die Kanzlei befindet sich an der Reeperbahn 2, 28217 Bremen. Dr. Kaufmann ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421/835008-0 oder per E-Mail (bremen@pluta.net). Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG zu sichern und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat mehrere Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen, um die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Gläubigerinteressen zu sichern:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Antragstellerin zu leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Dr. Kaufmann wurde befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Vermögenswerte zu sichern.

Ziele der Maßnahmen

Die Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG zu erhalten und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie Gläubiger haben das Recht, binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven erfolgen. Die genauen Vorgaben und Fristen sind im Beschluss festgelegt.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven bereit. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, sich über die weiteren Schritte zu informieren.

Ausblick

Die angeordneten Maßnahmen markieren eine entscheidende Phase für die FPM Energietechnik GmbH & Co. KG. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage vornehmen und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise abgeben. Gläubiger und Beteiligte werden gebeten, die Anweisungen des Gerichts zu beachten und eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten. Der Beschluss stellt die Weichen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens.

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