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finance-recruiting-consulting GmbH & Co. oHG: Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt – Personaldienstleister in der Krise

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36f IN 8243/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 16. Dezember 2024, um 17:40 Uhr, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der finance-recruiting-consulting GmbH & Co. oHG angeordnet. Die Schuldnerin, ansässig in der Friedrichstraße 79, 10117 Berlin, ist im Handelsregister unter HRA 35325 eingetragen. Sie wird von ihren persönlich haftenden Gesellschafterinnen, der fireco Nord Verwaltungs GmbH und der fireco Süd Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer die Geschicke des Unternehmens leiten.

Das Unternehmen, das sich auf Personaldienstleistungen spezialisiert hat, sieht sich derzeit mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die zur Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens geführt haben.

Dr. Florian Linkert übernimmt vorläufige Verwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert aus Berlin bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Der erfahrene Jurist ist damit beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und eine Bestandsaufnahme der finanziellen Lage vorzunehmen.

Anordnungen zur Sicherung des Unternehmens

Das Amtsgericht hat zur Stabilisierung der Vermögenslage des Unternehmens folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die finance-recruiting-consulting GmbH & Co. oHG darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Den Schuldnern des Unternehmens wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Sonderkonten und Einzug von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Sonderkonten für die Insolvenzmasse einzurichten und Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – ausgenommen solche, die unbewegliche Vermögenswerte betreffen – werden vorläufig eingestellt.
  5. Ermittlungen und Kontrolle:
    Dr. Linkert ist berechtigt, die Geschäftsräume und Unterlagen des Unternehmens zu prüfen, um die wirtschaftliche Lage umfassend aufzuklären. Die Geschäftsführung ist zur vollständigen Mitwirkung verpflichtet.

Ausblick und Bedeutung für Gläubiger

Die kommenden Wochen werden für die finance-recruiting-consulting GmbH & Co. oHG entscheidend sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage genau prüfen und feststellen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Gläubiger und Geschäftspartner sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche in Übereinstimmung mit den gerichtlichen Anordnungen zu koordinieren und sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Für das Unternehmen, das im Bereich der Personaldienstleistungen tätig ist, besteht nun die Hoffnung auf eine mögliche Neuordnung, die die Geschäftstätigkeit langfristig stabilisieren könnte.

Amtsgericht Charlottenburg, 16. Dezember 2024

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