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Fabulous Route 66 Diners GmbH vor dem Aus? Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36f IN 6422/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 16. Dezember 2024, um 17:15 Uhr, im Verfahren über den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fabulous Route 66 Diners GmbH weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens erlassen.

Die Schuldnerin, mit Sitz in der Emser Straße 45, 10719 Berlin, wird im Handelsregister unter HRB 88470 geführt und von ihrer Geschäftsführerin Betul Cacan vertreten. Die Gesellschaft betreibt im Geschäftszweig Gastgewerbe und ist bekannt für ihre auf das Retro-Diner-Konzept basierenden Restaurants, die den Charme der berühmten Route 66 nach Berlin brachten.

Dr. Philipp Hackländer übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus Berlin bestellt, dessen Kanzlei in der Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, ansässig ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den Betrieb zu überwachen.

Gerichtliche Maßnahmen im Detail

Das Gericht hat zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin folgende Anordnungen getroffen:

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Die Fabulous Route 66 Diners GmbH darf nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsanweisung für Drittschuldner:
    Schuldnern der Gesellschaft ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Alle Zahlungen und Forderungen müssen an den vorläufigen Insolvenzverwalter gerichtet werden.
  3. Sicherungsmaßnahmen gegen Zwangsvollstreckung:
    Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – ausgenommen unbewegliche Vermögenswerte – werden untersagt oder vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Prüfung der Insolvenzmasse:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse zu führen, Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, umfassende Auskunft zu erteilen.

Darüber hinaus erhält der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu nehmen und notwendige Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet, um die finanzielle Lage des Unternehmens lückenlos aufzuklären.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters steht die Fabulous Route 66 Diners GmbH an einem Wendepunkt. Ob das Unternehmen, das einst für sein kultiges Ambiente und seine American-Diner-Küche bekannt war, noch gerettet werden kann, hängt von der finanziellen Prüfung und möglichen Sanierungsmaßnahmen ab.

Hinweis für Gläubiger und Geschäftspartner

Gläubiger und Geschäftspartner des Unternehmens sind aufgerufen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Für weitere Informationen und Rückfragen stehen die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters und das Insolvenzgericht zur Verfügung.

Die kommenden Wochen werden entscheidend darüber sein, ob ein Neuanfang möglich ist oder die Türen der Retro-Diners für immer schließen müssen.

Amtsgericht Charlottenburg, 16. Dezember 2024

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