Amtsgericht Wetzlar – Aktenzeichen: 3 IN 117/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elekjack GmbH, ansässig in der Wetzlarer Straße 25, 35630 Ehringshausen, hat das Amtsgericht Wetzlar am 16. Dezember 2024 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 8511 eingetragen ist, wird von ihrem Geschäftsführer Erencan Pektas, wohnhaft im Erlenweg 9 A, 35586 Wetzlar, vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach, Kanzleisitz Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, bestellt. Dr. Schmidt-Burbach ist erreichbar unter der Telefonnummer 06441/20431-0 oder per E-Mail (info@sbk-insolvenz.de). Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Elekjack GmbH zu sichern und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Gerichtliche Anordnungen
Das Gericht hat umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß der Insolvenzordnung (InsO) erlassen, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Elekjack GmbH über ihr Vermögen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies betrifft auch die Verwaltung von Forderungen und Bankkonten.
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Dies soll die Stabilität der Insolvenzmasse gewährleisten.
- Prüfaufgaben: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Ziele der Maßnahmen
Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und eine transparente Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen. Die gerichtliche Überwachung stellt sicher, dass Gläubigeransprüche gewahrt bleiben und keine unautorisierten Handlungen durch die Schuldnerin erfolgen können.
Rechtsmittel und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wetzlar eingesehen werden. Beteiligte haben das Recht, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Ausblick
Das Verfahren stellt eine entscheidende Phase für die Elekjack GmbH dar. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und eine Empfehlung für die nächsten Schritte im Verfahren abgeben. Die getroffenen Maßnahmen schaffen die Grundlage für eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens. Beteiligte Gläubiger werden aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu beachten und mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren.