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DHD Hotelreinigungs- und Dienstleistungs-GmbH: Allgemeines Verfügungsverbot im Insolvenzantragsverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hannover – Aktenzeichen: 902 IN 665/24 – 8 –

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der DHD Hotelreinigungs- und Dienstleistungs-GmbH, ehemals geschäftsansässig in der Vahrenwalder Straße 205, 30165 Hannover, hat das Amtsgericht Hannover am 16. Dezember 2024 um 14:38 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister Hannover unter HRB 54124 geführt wird, wurde durch ihren Geschäftsführer Kahlid Ahmed Sahar, wohnhaft in der Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main, vertreten.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin erlassen, um sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen an der Insolvenzmasse vorgenommen werden können. Die Anordnung umfasst:

  1. Verbot eigenmächtiger Verfügungen: Die DHD Hotelreinigungs- und Dienstleistungs-GmbH darf ohne gerichtliche Zustimmung keine Verfügungen über ihr Vermögen treffen.
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen Leistungen unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung erbracht werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziele der Maßnahme

Das allgemeine Verfügungsverbot dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Wahrung der Interessen der Gläubiger. Es soll verhindern, dass unautorisierte Handlungen die Vermögenswerte des Unternehmens gefährden. Das Gericht wird in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden. Dies ermöglicht eine transparente Information für Gläubiger und andere betroffene Parteien.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung können die Schuldnerin sowie Gläubiger innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hannover einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die genauen Anforderungen an die Beschwerde und die Adressdaten des Gerichts sind im Beschluss detailliert aufgeführt.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO können auf der Website des Amtsgerichts Hannover eingesehen oder auf Wunsch in Papierform angefordert werden.

Ausblick

Das Verfahren über die DHD Hotelreinigungs- und Dienstleistungs-GmbH markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Zukunft des Unternehmens. Ob eine Sanierung oder Abwicklung möglich ist, wird das weitere Verfahren zeigen. Gläubiger und andere Beteiligte sind aufgefordert, sich an die gerichtlichen Vorgaben zu halten und im Einklang mit dem Verfügungsverbot zu handeln.

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