Amtsgericht Bielefeld – Aktenzeichen: 43 IN 944/24
Das Amtsgericht Bielefeld hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Blickpunkt Medienagentur GmbH, ansässig in der Griesenbruchstraße 37, 32139 Spenge, am 16. Dezember 2024 um 14:55 Uhr umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16939 eingetragen ist, wird durch Geschäftsführer Jonas Hessedenz vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Schütz, Universitätsstraße 125, 44789 Bochum, bestellt. Herr Schütz ist verantwortlich für die Überwachung der Vermögensverwaltung und die Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Anordnungen des Gerichts
Das Gericht hat mehrere Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Gläubigerinteressen zu schützen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Blickpunkt Medienagentur GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme verhindert unautorisierte Handlungen, die die Insolvenzmasse gefährden könnten.
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Diese Maßnahmen sollen die Insolvenzmasse stabilisieren und sichern.
Ziele der Maßnahmen
Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, die Insolvenzmasse der Blickpunkt Medienagentur GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung sinnvoll ist.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Blickpunkt Medienagentur GmbH sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Prüfung der Vermögensverhältnisse durchführen und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise abgeben. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu beachten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kommunizieren.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld bereit. Gläubiger und Beteiligte können sich dort über die weiteren Schritte informieren.