Aktenzeichen: 36a IN 8425/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 17. Dezember 2024 um 10:00 Uhr Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Ampersand Investitionen GmbH erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Thorwaldsenstraße 13A, 12157 Berlin, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Gustavo da Silva Gonzalez und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 173598 eingetragen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Ampersand Investitionen GmbH, spezialisiert auf Finanzstrategien und Beteiligungsmodelle, sah sich gezwungen, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen zu stellen. Um einer möglichen Gefährdung des verbleibenden Vermögens entgegenzuwirken, ordnete das Gericht nun wesentliche Sicherungsmaßnahmen an.
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, mit Kanzleisitz in der Krausenstraße 41, 10117 Berlin, ernannt. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin sowie die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Gerichtliche Anordnungen und Einschränkungen
- Verfügungsbeschränkung:
Die Ampersand Investitionen GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies dient dem Schutz der Gläubigerinteressen. - Zahlungsanweisungen an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Ampersand Investitionen GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Zwangsvollstreckungen ausgesetzt:
Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Was bedeutet das für die Gläubiger?
Für die Gläubiger und Geschäftspartner der Ampersand Investitionen GmbH ist dies eine entscheidende Phase. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens genau prüfen, um festzustellen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen geordnet abgewickelt werden muss.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. nach öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen neue Wege zur Stabilisierung findet oder ob das Insolvenzverfahren in die nächste Phase übergeht. Die Gläubiger, Partner und Investoren der Ampersand Investitionen GmbH sind aufgerufen, die Entwicklungen genau zu verfolgen.
Amtsgericht Charlottenburg, 17. Dezember 2024